Die Mitgliedschaft beim HSV Triathlon Kärnten ist freiwillig.
Ein Beitritt zum HSV Triathlon Kärnten ist jederzeit möglich. Interessierte Bewerber an einer HSV-Mitgliedschaft bewerben sich per Mail bei sportdirektor@hsvtriathlon.at Eine Doppelmitgliedschaft von aktiven Athleten bei weiteren Triathlonvereinen bzw. Triathlonsektionen ist nicht gestattet. Die Aufnahme als HSV-Mitglied kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden
Ein Vereinswechsel für ÖTRV-Lizenznehmer ist gemäß ÖTRV-Sportordnung jährlich nur im Dezember möglich.
Mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft sind noch offene Kosten (Trainingsbeiträge u.ä.) unverzüglich zu begleichen und die vom Verein zur Verfügung gestellten HSV-Sportutensilen gereinigt abzugeben.
Vorgeschriebene Mitgliedsbeiträge sind ab der Generalversammlung, spätestens bis Ende Jänner des laufenden Jahres am Vereinskonto einzuzahlen. Neubeitritte während des Jahres haben den anteilmäßigen Mitgliedsbeitrag in Monatsfrist zu überweisen.
Die jeweilige, freiwillige ÖTRV-Lizenzgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Eine ÖTRV-Jahreslizenz ist nur für die Teilnahme bei Staatsmeisterschaften und österr. Meisterschaften erforderlich.
Die Mitglieder haben sich aktiv am Vereinsleben und bei HSV – Veranstaltungen zu beteiligen.
Die Vereinsbekleidung, mit den HSV-Sponsoren, ist bei den Sportveranstaltungen vor und nach den Bewerben bzw. bei der Siegerehrung sowie anderen öffentlichen Auftritten zu tragen. Eigene Sponsoren dürfen angebracht werden, dürfen nicht größer sein als die des HSV und sind dem HSVTK Vorstand bekanntzugeben.
Bei der Anmeldung zu Sportveranstaltungen ist der komplette Vereinsname anzugeben. HSV Triathlon Kärnten
Mitglieder haben den Verein in der Öffentlichkeit positiv zu vertreten und alles zu unterlassen was das Ansehen und den Zweck des Vereines schädigt. Vereinsschädigendes Verhalten sowie die Nichteinhaltung der gegenständlichen Verpflichtung wird mit Sanktionen bis hin zum Vereinsausschluss geahndet.